Aktuelles Heft
Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der pädiatrie hautnah ist Sozialpädiatrie.
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Arzt und Recht
"Wissen entspannt!" Wenn Sie sich auskennen, können Sie viele juristische Zwickmühlen umgehen. In der Rubrik "Arzt und Recht" stellen Rechtsänwälte je einen pädiatrisch juristischen Fall vor und erläutern die gerichtliche Entscheidung.
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts:
Wann ist die Eingruppierung zum Oberarzt möglich?
Wann genau ein Arzt in die Entgeltgruppe der Oberärzte eingruppiert
werden kann, hat aktuell das Bundesarbeitsgericht
anhand von Tätigkeitsmerkmalen festgelegt.
Haftung bei nicht erkannter Invagination:
Eine frühe Behandlung wäre möglich gewesen!
Mit Urteil eines Oberlandesgerichts wurde ein Universitätsklinikum
als verantwortlicher Krankenhausträger dazu verurteilt,
an ein siebenjähriges Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 €
zu zahlen. Darüber hinaus wurde vom Gericht festgestellt, dass der
Krankenhausträger dazu verpflichtet ist, dem geschädigten Kind
alle etwaigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm in Zukunft
aufgrund der festgestellten Falschbehandlung gegebenenfalls
entstehen werden.
Durchsuchung einer Arztpraxis:
Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung
Die Durchsuchung einer Arztpraxis kann ein Richter nicht ohne
Weiteres anordnen. Ärzte sind Berufsgeheimnis träger, deshalb
müssen Eingriffsvoraussetzungen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
sehr sorgfältig geprüft werden. Was ist zu tun,
wenn die Polizei tatsächlich vor der Praxistür steht?
Tetanusimpfung:
Vakzination im Notfall auch gegen den Willen der Eltern gerechtfertigt
Das Amtsgericht Nordenham hat entschieden, dass
eine Tetanusimpfung im Notfall auch gegen den Willen der Eltern erfolgen darf. Das Kind war einem massivem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, das – so das Gericht – von den behandelnden Ärzten besser zu beurteilen war, als von der Mutter. Im Normalfall sollte hier allerdings das
Vormundschaftsgericht zu Rate gezogen werden.
Handeln im Notfall: Kann erste Hilfe teuer werden?
Bei einem Unfall zählt oft jede Sekunde. Selbst wenn die Notfallmedizin nicht ihre Stärke ist, sollten Sie in jedem Fall Sofortmaßnahmen ergreifen. Denn auch Ärzte schützt der § 680 BGB, wonach Ersthilfe wegen fehlerhafter Ausführung nicht belangt werden kann ...