Haftung bei nicht erkannter Invagination

Eine frühe Behandlung wäre möglich gewesen!

Matthias Teichner

Mit Urteil eines Oberlandesgerichts wurde ein Universitätsklinikum als verantwortlicher Krankenhausträger dazu verurteilt, an ein siebenjähriges Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Darüber hinaus wurde vom Gericht festgestellt, dass der Krankenhausträger dazu verpflichtet ist, dem geschädigten Kind alle etwaigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm in Zukunft aufgrund der festgestellten Falschbehandlung gegebenenfalls entstehen werden.

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