Delegierbarkeit von Leistungen
Qualifikation der Mitarbeiter entscheidend

Voraussetzung für eine erfolgreiche fachärztliche Tätigkeit ist es, in dem medizinisch und rechtlich möglichen Umfang Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter zu delegieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer haben in einer gemeinsamen Verlautbarung die Möglichkeiten und Grenzen der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen ausgelotet.

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