Tetanusimpfung

Vakzination im Notfall auch gegen den Willen der Eltern gerechtfertigt

Matthias Teichner

Das Amtsgericht Nordenham hat entschieden, dass eine Tetanusimpfung im Notfall auch gegen den Willen der Eltern erfolgen darf. Das Kind war einem massivem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, das – so das Gericht – von den behandelnden Ärzten besser zu beurteilen war, als von der Mutter. Im Normalfall sollte hier allerdings das Vormundschaftsgericht zu Rate gezogen werden.

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